Gegen sexuelle Belästigung und Mobbing
Als Arbeitgeberin ist die Bedag verpflichtet, die Persönlichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten und zu schützen.
Die Bedag nimmt ihre Fürsorgepflicht wahr und schützt Mitarbeitende vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz. Unter Mitwirkung der Personalvertretung wurden die Pflichten der Arbeitgeberin und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rechte der betroffenen Personen geregelt und die Zuständigkeiten und Verfahren bei möglichen Verstössen festgelegt.