Wie ein KI-Assistent den Schutzbedarf ermittelt

Datum
30.03.2026

In der öffentlichen Verwaltung werden täglich zahlreiche Dossiers, E-Mails, Protokolle, Verfügungen und Berichte bearbeitet – manche sind öffentlich, andere vertraulich, wieder andere unterliegen besonderen Geheimhaltungspflichten. Bevor ein Dokument weitergegeben, abgelegt oder mit einem digitalen Werkzeug weiterverarbeitet wird, braucht es eine klare Antwort auf eine scheinbar einfache Frage: Enthält ein Dokument Informationen, die besonderen Schutz erfordern? Damit die Mitarbeitenden der Berner Kantonsverwaltung diese Frage rasch, mit wenig Aufwand und zuverlässig beantworten können, hat die Bedag zusammen mit der Geschäftsstelle Digitale Verwaltung der Staatskanzlei einen KI-basierten Schutzbedarfsassistenten entwickelt. In ihren Rechenzentren stellt die Bedag auch die Infrastruktur bereit, um diesen zu nutzen.

Eingebettet in die KI-Strategie des Kantons Bern
Die Arbeitsgruppe Künstliche Intelligenz (AG KI) des Kantons Bern prüft die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) aus einer ganzheitlichen Perspektive und verfolgt das Ziel, die KI in der Kantonsverwaltung effizient und verantwortungsvoll zugunsten von Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung nutzbar zu machen. Dazu hat sie KI-Leitlinien erstellt, die sich an die Kantonsverwaltung richten, aber auch anderen Gemeinwesen als Richtschnur dienen können. Zudem hat die AG KI Themenschwerpunkte definiert, an denen auch die Bedag intensiv mitarbeitet.

Eine sichere Plattform mit spezifischer Hardware
Damit KI-Tools nicht nur klug, sondern auch sicher genutzt werden können, braucht es eine technische Infrastruktur, die den Bestimmungen des Datenschutzes entspricht. Die neue KI-Infrastruktur der Bedag wird seit einigen Monaten rege für die Entwicklung von KI-Use Cases wie dem Schutzbedarfsassistenten oder spezifischen Anwendungsfällen im Bereich des Grundbuchs verwendet. Weiter hat der Kanton Bern eine Sandbox-Umgebung bestellt, auf welcher weitere Proof of Concepts mit ausgewählten KI-Use Cases entwickelt und getestet werden können. Die erforderlichen KI-Modelle stellen wir auf der Container-Orchestrierungsplattform Kubernetes bereit, welche wiederum auf unsere spezialisierten GPU-Karten von NIVIDIA zugreift. Die bestehende Infrastruktur wird dabei den steigenden Anforderungen entsprechend ausgebaut. Ergänzend verfügt die Bedag über eine direkte Verbindung zur Swiss AI Platform der Swisscom, um bei Bedarf auf eine noch höhere GPU-Rechenleistung zurückgreifen zu können.

Der Schutzbedarfsassistent: Unterstützung für die Praxis
Im Kanton Bern muss für alle Dokumente der Schutzbedarf ermittelt werden. Insbesondere bei der Weitergabe von Dokumenten an (kantons-)externe Stellen oder bei der Bearbeitung und Ablage in Cloud-Speicherlösungen (bspw. M365) müssen spezifische Richtlinien berücksichtigt werden.

Um Mitarbeitende dabei zu unterstützen, hat die Bedag zusammen mit der Geschäftsstelle Digitale Verwaltung der Staatskanzlei des Kantons Bern den Schutzbedarfsassistenten entwickelt: ein KI-gestütztes Werkzeug, das Dokumente analysiert, schützenswerte Inhalte erkennt und eine nachvollziehbare Einstufung des Schutzbedarfs vorschlägt. Dieser wird nun als erstes Minimal Viable Product (MVP) zum Schutz von Personendaten getestet, um ihn anschliessend in Richtung Informationssicherheit weiterzuentwickeln.

Der Schutzbedarfsassistent soll in einfacher Weise automatisiert und nachvollziehbar den Schutzbedarf beliebiger Dokumente erkennen.


Wann und wozu wird der Schutzbedarfsassistent eingesetzt?
Der Schutzbedarfsassistent kann bei der ersten Ablage eines Dokuments unterstützen – also noch bevor es an externe Stellen weitergegeben oder in Cloud-Umgebungen wie Microsoft 365 oder Atlassian weiterbearbeitet wird. Für eine weitere Bearbeitung mit KI-Tools wie ChatGPT (z. B. für Zusammenfassungen, Analysen, sprachliche Prüfung oder Optimierung …) oder DeepL (z .B. Korrektorat, Übersetzung …) muss dann auch vorab Klarheit bestehen, dass dies für das betreffende Dokument zulässig ist.

Nutzen für Mitarbeitende
Für Mitarbeitende bringt der Schutzbedarfsassistent vor allem eines: mehr Sicherheit im Alltag. Er unterstützt dabei, geltende Vorgaben einfach einzuhalten, auch ohne vertieftes Spezialwissen. Gleichzeitig schafft er Transparenz, weil die Einstufung nachvollziehbar begründet wird. So entsteht neben der unmittelbaren Unterstützung auch ein Lerneffekt im täglichen Umgang mit sensiblen Informationen. Insbesondere vertieft er bei den Mitarbeitenden das Verständnis für Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS) im Umgang mit eigenen Daten und denen ihres Umfelds.

Nutzen für Verwaltungen
Für Verwaltungen schafft der Schutzbedarfsassistent mehr Einheitlichkeit und einen höheren Einhaltungsgrad bestehender Weisungen. Gleichzeitig stärkt er die Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Moment der Einstufung, hilft dabei, Schutzbedarfszuweisungen organisationsweit konsistenter vorzunehmen, und mindert die Risiken einer falschen Klassifizierung.

Bewährte Technologie und einfache Usability
Technologisch verwendet der Schutzbedarfsassistent klassische IT-Komponenten wie Python, Angular, Async-REST-Calls, Kubernetes und GitLab sowie spezifische Libraries und KI-Modelle. Damit wird eine problemlose Integration in die IT-Architektur der öffentlichen Verwaltung und eine rasche Verarbeitung der Dokumente sichergestellt:

1. In der Anwendung ist der Schutzbedarfsassistent bewusst niederschwellig: Dokument(e) können per Drag & Drop hochgeladen werden. Der Zweck ist klar: rasch feststellen, ob ein Dokument «ohne Weiteres» verarbeitet werden darf oder ob schützenswerte Daten enthalten sind.

drag und drop

2. Der Schutzbedarfsassistent extrahiert den Textinhalt, analysiert allfällig vorhandene persönliche Identifikationsmerkmale und das Vorhandensein besonders schützenswerter Personendaten.

extraktion

3. Im Ergebnis wird das entsprechende Schutzniveau inklusive der detektierten Merkmale angegeben. Das ist entscheidend: nicht nur «Ampel rot», sondern eine Begründung, die Mitarbeitenden hilft, den Vorschlag fachlich einzuordnen. Das System empfiehlt ein Schutzniveau – die Entscheidung bleibt jedoch bei der verantwortlichen Person und ist jederzeit übersteuerbar.

In einem weiteren, noch in Entwicklung befindlichen Schritt soll zudem die De-Identifikation von Personendaten, etwa durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung, ermöglicht werden, um die Weiterbearbeitung trotz schützenswerter Personendaten zu erleichtern.

Schutz 1
Schutz 2

In der öffentlichen Verwaltung ist KI nicht primär ein Kreativwerkzeug, sondern ein Sorgfalts- und Effizienzwerkzeug. Der grösste Hebel entsteht nicht, wenn man einfach «KI einführt», sondern wenn man die Voraussetzungen schafft, damit KI rechtssicher, nachvollziehbar und effizient genutzt werden kann. Denn in der öffentlichen Verwaltung besteht die klare Grundhaltung, dass KI nur zur Unterstützung von Kantonsprozessen eingesetzt werden darf, die Entscheidungen aber weiterhin ausschliesslich von Mitarbeitenden selbst getroffen werden müssen.

Mit dem Schutzbedarfsassistenten liefert die Bedag genau diese Voraussetzung: eine alltagstaugliche, rechtskonforme Unterstützung, die den Schutzbedarf automatisiert erkennt, transparent begründet und trotzdem die Verantwortung dort belässt, wo sie hingehört – beim Menschen.

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