Umfassender Gesundheits- und Unfallschutz

Selbstverständlich hält sich die Bedag jederzeit an die gesetzlichen Vorgaben betreffend Gesundheits- und Unfallschutz. Die Bedag setzt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit der Swico Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz um (EKAS Nr. 38) und lässt sich regelmässig durch eine von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) berechtigte Stelle überprüfen. Damit erfüllt sie die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit, wie sie in der EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) beschrieben sind.

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