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Der Polizeiposten für die Hosentasche: Suisse ePolice wächst weiter

Datum
16.09.2026

Das Velo ist weg, die online bestellte Ware kommt nicht an oder man stellt auf dem Parkplatz fest, dass das Auto beschädigt wurde. Muss man deswegen gleich zum nächsten Polizeiposten? Nein, jetzt nicht mehr. Diese Meldungen lassen sich direkt mit dem Smartphone oder online erledigen. Suisse ePolice bringt den Polizeiposten dorthin, wo er gerade gebraucht wird: direkt an den «Tatort».

Seit 2020 entwickelt die Bedag im Auftrag der Polizeitechnik und -informatik (PTI) Schweiz den virtuellen Polizeischalter Suisse ePolice weiter. Was als einfache Möglichkeit zur digitalen Meldung von Diebstählen, Sachbeschädigungen und Kontrollschildverlusten begann, ist inzwischen zu einer vielseitigen nationalen Plattform gewachsen. Die Nutzung hat dabei stetig zugenommen, sodass 2025 über 60'000 Meldungen eingegangen sind. Hinter diesen Zahlen stehen nicht nur weniger Wege zum Polizeiposten, sondern auch durchgängig digitale Prozesse für die Polizeikorps. Und Suisse ePolice entwickelt sich immer weiter.

Suisse ePolice

Cybercrime: vom Internet direkt zur Polizei
Ein vermeintliches Schnäppchen im Onlineshop ist bezahlt – doch das Paket kommt nie an. Jemand verwendet persönliche Daten, um unter fremdem Namen eine Bestellung aufzugeben. Oder eine attraktive Wohnung wird inseriert, obwohl sie gar nicht existiert.

Cyberkriminalität richtet sich zunehmend gegen Privatpersonen und nicht mehr nur gegen Unternehmen. Entsprechend wurde Suisse ePolice um Services ergänzt, mit denen bestimmte Cyberdelikte direkt online angezeigt werden können. Aktuell können Betroffene unter anderem melden, dass sie bestellte und bezahlte Ware nicht erhalten haben, dass ihre persönlichen Daten für eine Bestellung missbraucht wurden oder dass sie Opfer eines betrügerischen Wohnungsinserats geworden sind. Wie bei den anderen Services von Suisse ePolice werden die Benutzerinnen und Benutzer Schritt für Schritt durch die Erfassung geführt. Abgefragt werden gezielt die für den jeweiligen Fall relevanten Informationen – beispielsweise Angaben zum Artikel, zur verwendeten Plattform oder zur Transaktion. Die zuständige Kantonspolizei nimmt dann die Anzeige auf und führt unter Leitung der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Viele Polizeikorps verfügen über spezialisierte Cybercrime-Einheiten.

Der Cybercrime-Service ist mittlerweile in 21 Kantonen aufgeschaltet. 2025 wurden bereits 7'754 Cybercrime-Meldungen über Suisse ePolice eingereicht.

Cybercrime

Der nächste Schritt: digitale Anträge für Sicherheitsunternehmen
Der Ausbau der Plattform geht weiter. Im Auftrag eines Konkordats der Westschweizer Kantone Waadt, Genf, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Jura wird derzeit ein neuer Service für Sicherheitsunternehmen umgesetzt.

Künftig sollen Organisationen und Sicherheitsunternehmen über Suisse ePolice verschiedene Anträge und Meldungen digital einreichen können. Dazu gehören beispielsweise die Erteilung, Erneuerung oder Übertragung von Genehmigungen für Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche von Sicherheitsunternehmen sowie Meldungen über die Beendigung einer entsprechenden Tätigkeit. Auch Namensänderungen oder der Verlust beziehungsweise Diebstahl von Konkordats-Waffenkarten und Waffenscheinen sollen digital gemeldet und Anträge für den Einsatz von Hunden sowie Meldungen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung eingereicht werden können.

Niederschwellige Meldung bei sexualisierter Gewalt
Aktuell wird ein weiterer neuer Service entwickelt, um Opfern von sexualisierter Gewalt einen möglichst einfachen und niederschwelligen Weg zur Kontaktaufnahme mit der Polizei zu ermöglichen.

Bewusst steht dabei nicht eine ausführliche Onlineanzeige im Vordergrund. Betroffene sollen stattdessen nur wenige Angaben machen müssen: etwa zum Ort und zur Art des Vorfalls sowie dazu, auf welche Art und Weise sie von der Polizei kontaktiert werden möchten. Zudem kann angegeben werden, in welchem Zeitraum sich der Vorfall ereignet hat. Eine Beschreibung des Tatvorgangs oder Angaben zur Täterschaft sind für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich.

Nach dem Absenden wird die Meldung wie bei bestehenden Suisse-ePolice-Services über Sedex an die Polizei übermittelt. Zusätzlich erhält das zuständige Polizeikorps eine sichere E-Mail. Die meldende Person erhält ihrerseits eine Bestätigung mit den Angaben, die mit der Meldung bei der Polizei eingegangen sind.

Zurzeit werden jene Angaben definiert, die für alle beteiligten Polizeikorps einheitlich gelten sollen. Gleichzeitig wird aber auch Raum für kantonsspezifische Ergänzungen bleiben.

Ein Polizeiposten, der sich laufend weiterentwickelt
Vom gestohlenen Velo über Cyberbetrug und Waffentransaktionen bis hin zu Bewilligungen für Pyrotechnik: Suisse ePolice deckt heute ein deutlich breiteres Spektrum ab als noch beim Start der Plattform.

Das Grundprinzip bleibt dabei unverändert: Der Kontakt mit der Polizei soll für die Bevölkerung und Unternehmen so einfach wie möglich sein. Benutzerinnen und Benutzer müssen nicht wissen, welche Behörde im Hintergrund zuständig ist oder welche Informationen diese für die Bearbeitung benötigt. Suisse ePolice führt sie durch den Prozess und sorgt dafür, dass die Daten sicher und strukturiert an der richtigen Stelle ankommen.

Die hohe Nutzung mit über 60'000 Meldungen innerhalb eines Jahres zeigt, dass digitale Behördenleistungen gut genutzt werden, wenn sie verständlich, einfach zugänglich und konsequent auf die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer ausgerichtet sind. Gemeinsam mit der PTI Schweiz und den Polizeikorps entwickelt die Bedag Suisse ePolice deshalb kontinuierlich weiter – für weniger Medienbrüche bei den Behörden und für eine Polizei, die für die Bevölkerung auch digital schnell und einfach erreichbar ist.


Mehr zu Suisse ePolice lesen Sie hier:

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