Whistleblowing mit externer Meldestelle

Im «Code of Conduct» der Bedag wird geregelt, wie sich das Unternehmen und die Mitarbeitenden ethisch und rechtlich korrekt verhalten sollen. Er beschreibt den Umgang mit Gesetzen, internen Weisungen, vertraulichen Informationen, Bestechung und Gleichbehandlung und unterstützt damit die Mitarbeitenden und das Unternehmen in einem redlichen Verhalten. Als externe und unabhängige Meldestelle für Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten ist BeTrieb aus Zürich tätig. Damit kann die Anonymität der meldenden Person gewährleistet werden.

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