Die Anstellungsbedingungen der Bedag
Für das Anstellungsverhältnis bildet das Obligationenrecht die Grundlage.
Arbeitszeit
42 Stunden pro Woche.
Gleitende Arbeitszeit
Unsere Arbeitszeit sieht keine Blockzeiten vor. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmen ihren persönlichen täglichen oder wöchentlichen Arbeitsrhythmus selbst.
Ferien
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr: 30 Tage
Bis zum vollendeten 50. Altersjahr: 25 Tage
Ab dem vollendeten 50. Altersjahr: 30 Tage
Für private Verrichtungen stehen zusätzlich zwei Tage pro Kalenderjahr nach freiem Ermessen zur Verfügung.
Überaus flexibles Arbeitszeitmodell
Sie können jährlich bestimmen, ob Sie
- mehr oder weniger arbeiten (von 38 bis 45 Wochenstunden) und dafür
- mehr oder weniger Lohn erhalten (von 83.9 bis 106.9 Prozent), oder
- bis zu 3 Wochen zusätzliche Ferien beziehen wollen.
Gut ausgebaute Sozialleistungen
- Die Bedag ist Mitglied der Bernischen Pensionskasse.
- Unfallversicherung mit Privatdeckung im Spital.
- Lohnfortzahlung während zwei Jahren.
- Beitrag an die obligatorische Krankenversicherungsprämie.
- Mutterschaftsversicherung: 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Gehalt ab Niederkunft des Kindes.
- Familien-Service zur Gewährleistung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben: Kostenlose Familien-Beratungsdienstleistungen für die Betreuung von Kindern und betagten Familienangehörigen sowie bei allgemeinen Haushaltproblemen.
Weiterbildung
Weiterbildung wird in der Bedag besonders gross geschrieben. Die Kostenbeteiligung an persönliche Weiterbildungen beträgt bis zu 100 Prozent.
Persönliches Mitarbeiter-Gespräch
In diesem jährlich stattfindenden Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch ist jeweils auch die persönliche Weiterentwicklung ein wichtiges Thema.
Reka-Checks
Mit Reka-Checks günstiger in die Ferien – jährlicher Bezug bis zu 1000 Franken möglich zum Preis von 800 Franken (20 Prozent Ermässigung).
